Zitat von Uhrmacher."....Versand usw....die der Verkäufer aufgebracht hat...kann er vom Verkäufer Ersatz verlangen..."
Ich kenne dies nur so, dass dies in vorheriger Absprache mit dem Verkäufer geht und dessen Zustimmung bedarf und nicht "willkürlich", der Käufer Kosten produzieren kann.
Ich glaube Du hast Dich verschrieben "... die der Käufer aufgebracht hat..." müsste es heißen; diese Kosten kann er dann verlangen.
Ansonsten aber hast Du grundsätzlich recht; der Verkäufer ist in so weit geschützt, als der Käufer sich im Falle eines Mangels immer zuerst an ihn wenden muss. Der Verkäufer kann dann die für ihn günstigste (selbstverständlich aber zum Erfolg führende) Art der Nachbesserung wählen. Kann er z.B. selbst schnell und günstig reparieren, wird ein Versand zum Hersteller nicht nötig sein. Hat der Käufer dies jedoch schon veranlasst, ohne den Verkäufer vorher zur Nachbesserung aufzufordern, wird er (zumindest) auf den Versandkosten sitzen bleiben.
Grüße, Jürgen
Jürgen
- Ich kann auch ohne Alkohol Spaß haben. Aber meistens gehe ich auf Nummer sicher. -
@all: ich hatte dazu mal einen klarstellenden Faden hier eingestellt. Wo war der denn noch?
Bevor nun weiter über Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers, welche die gestzliche Gewährleistung nicht unterschreiten kann) oder eben Gewährleistung spekuliert wird, muss die erste Rückfrage an Mex sein, wann die Tetra wo gekauft wurde.
Erst dann stellt sich die Frage nach der Gewährleistung (jünger als 2 Jahre oder 1 Jahr wenn aus dem Net; nicht seine Frau sondern deren Tetra :) ). Wenn diese dann nicht mehr gegeben ist, kommen Garantieansprüche und / oder Kulanz in Betracht.
Bei Kulanz kann auch die des Händlers gemeint sein.
Für mich ist Totschlagkriterium, ob die Uhr dort gekauft wurde, über wen sie eingeschickt wurde (soweit keine umfassende Gewährleistung mehr).
Markus
Eine gute Zeit wünscht Euer Longus
P.S.: auch in neuer Aufmachung gilt: wer Rechtsschreibfehler findet, kann sie behalten.
"... Der Verkäufer kann dann die für ihn günstigste (selbstverständlich aber zum Erfolg führende) Art der Nachbesserung wählen. Kann er z.B. selbst schnell und günstig reparieren, wird ein Versand zum Hersteller nicht nötig sein. Hat der Käufer dies jedoch schon veranlasst, ohne den Verkäufer vorher zur Nachbesserung aufzufordern, wird er (zumindest) auf den Versandkosten sitzen bleiben. ..."
Bei vertraglich ermächtigten (vom Hersteller erm.) Konzi kann das so sein.
Achtung aber, wenn der Händler einen Nachbesserungsversuch / Rep. etc. startet, was dann in die Hose geht. Risiko: Garantieverlust gegenüber Hersteller! Schadensersaz gegen Händler problematisch.
Ergo: Bei Gewährleitung zum Hersteller, dto. bei Garantie (ob in 2. Fall dann Versandkosten erstattet werden, hängt dann wiederum von den (freiwilligen) Garantiebedingungen ab)
M.
Eine gute Zeit wünscht Euer Longus
P.S.: auch in neuer Aufmachung gilt: wer Rechtsschreibfehler findet, kann sie behalten.
Zitat20. Was hat es mit der verlängerten Garantiezeit auf sich? Wenn Sie sich bei uns registrieren lassen, erhalten Sie auch bei uns eine Garantiezeit von zwei Jahren (gerechnet ab Verkaufsdatum). Anspruch haben Sie per Gesetz eigentlich nur an den Verkäufer, also den Fachhändler. Mit unserer verlängerten Garantie können Sie sich im Falle einer Reparatur aber auch direkt an uns wenden und müssen nicht den Weg über Ihren Fachhändler suchen.
Hat gerade jemand ein Garantiebüchlein zur Hand, ob da noch mehr drin steht?
Freu dich auf jeden neuen Tag. Auch wenn die Chance besteht, dass es ein beschissener Tag wird, oder ein sehr schöner, oder ein ganz normaler. Mit wechselnder Bewölkung und 30 Prozent Regenwahrscheinlichkeit.
stellt sich dann aber die Frage, ob Nomos auch die Kosten trägt und den Käufer in den ersten zwei Jharen hiervon freistellt. Bei Gewährleistungsansprüchen wäre das so.
Eine gute Zeit wünscht Euer Longus
P.S.: auch in neuer Aufmachung gilt: wer Rechtsschreibfehler findet, kann sie behalten.
Zitat von Longus 04stellt sich dann aber die Frage, ob Nomos auch die Kosten trägt und den Käufer in den ersten zwei Jharen hiervon freistellt. Bei Gewährleistungsansprüchen wäre das so.
Ich denke, die Kosten müssten von der Garantie umfasst sein. Andernfalls hätte der Käufer ja weniger, als beim gesetzlichen Gewährleistungsanspruch.
Jürgen
- Ich kann auch ohne Alkohol Spaß haben. Aber meistens gehe ich auf Nummer sicher. -
Zitat von Uhrmacher."....Versand usw....die der Verkäufer aufgebracht hat...kann er vom Verkäufer Ersatz verlangen..."
Ich kenne dies nur so, dass dies in vorheriger Absprache mit dem Verkäufer geht und dessen Zustimmung bedarf und nicht "willkürlich", der Käufer Kosten produzieren kann.
Ich glaube Du hast Dich verschrieben "... die der Käufer aufgebracht hat..." müsste es heißen; diese Kosten kann er dann verlangen.
Ansonsten aber hast Du grundsätzlich recht; der Verkäufer ist in so weit geschützt, als der Käufer sich im Falle eines Mangels immer zuerst an ihn wenden muss. Der Verkäufer kann dann die für ihn günstigste (selbstverständlich aber zum Erfolg führende) Art der Nachbesserung wählen. Kann er z.B. selbst schnell und günstig reparieren, wird ein Versand zum Hersteller nicht nötig sein. Hat der Käufer dies jedoch schon veranlasst, ohne den Verkäufer vorher zur Nachbesserung aufzufordern, wird er (zumindest) auf den Versandkosten sitzen bleiben.
Freu dich auf jeden neuen Tag. Auch wenn die Chance besteht, dass es ein beschissener Tag wird, oder ein sehr schöner, oder ein ganz normaler. Mit wechselnder Bewölkung und 30 Prozent Regenwahrscheinlichkeit.
ganz herzlichen dank für eure ausführlichen und detaillierten antworten; also, wir haben die uhr vor etwas mehr als einem jahr bei einem konzessionär in augsburg gekauft und jetzt bei einem anderen konzessionär einschicken lassen.
wenn ich euch richtig verstehe, ist das verhalten des zweiten konzessionärs zumindest zu verstehen bzw. akzeptabel.
meine frau arbeitet nicht in augsburg und ist deshalb mit der tetra zum nächsten konzi. gegangen.
euch allen ein schönes we, wir hier in mexiko feiern am we die mex. unabhängigkeit und haben eine puente, dh. verlängertes we, bis einschließlich dienstag frei.
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